Werkspost – der politische Salzburg-Kommentar
Catcalling

Ungebeten, unangebracht

Warum Catcalling kein harmloses Kompliment ist – und was ein Gesetz dagegen in Österreich bringen würde.
Eine Werkspost von:

Natalija Traxler

01. Oktober 2025
Zwei britische Frauen treffen sich in sportlicher Montur im Park, um joggen zu gehen. So weit, so ungewöhnlich. Doch kurz nachdem sie ihre Laufroute antreten, wird klar, dass sie starke Aufmerksamkeit erregen. Im Minutentakt wird der Chor hupender Autos, anzüglicher Zurufe und obszöner Gesten lauter. Ein LKW-Fahrer hält sogar an, um eine der Frauen direkt anzusprechen. Was er, wie auch die anderen männlichen Akteure, nicht wusste: Bei den Joggerinnen handelte es sich um Undercover-Polizistinnen. Mit ihrer Aktion Jog on wollten sie aufzeigen, wie verbreitet derartiges Verhalten, bekannt unter dem Begriff „Catcalling“, ist. Ein Problem, das (zumeist) Frauen betrifft und nicht bloß als eine verbale Lappalie zu verstehen ist.

Auch in Deutschland wurde kürzlich wieder eine Catcalling-Debatte angestoßen, als die Studentin Antonia Quell nach eigenen Erfahrungen mit alltäglichen verbalen Grenzüberschreitungen eine Petition startete. „Auch verbale sexuelle Belästigung hat ihre Folgen“, erklärte sie in einem Deutschlandfunk-Interview. Trotz tausender Unterstützer*innen blieb die Überprüfung im Bundestag bisher noch ohne positives Ergebnis.

Ein eigener Straftatbestand für Catcalling existiert auch in Österreich bislang nicht
In Portugal, den Niederlanden und Frankreich etwa ist Catcalling bereits unter Strafe gestellt. In diesen Ländern wird signalisiert, dass verbale Belästigung keine Kleinigkeit ist und mit Bußgeldern geahndet wird. Anders ist das in Deutschland oder Österreich. Hierzulande scheint ebenso noch nicht angekommen zu sein, dass verbale Übergriffe oft auch tatsächlich der Anfang physischer Grenzüberschreitungen sein können.
Zwar gab es bereits auf Bundesebene einige Bemühungen, mehr Maßnahmen zum Schutz von Frauen und gegen sexuelle Belästigung generell zu fördern, doch wäre als Ergänzung ein konkretes Gesetz von Bedeutung.

Der Salzburger Jugendlandtag 2024 sah das ähnlich und forderte eine Verankerung im Gesetz von Strafbeständen rund um Catcalling. Landesrätin Daniela Gutschi (ÖVP) erklärte der Werkspost auf Anfrage:„Der Schutz vor sexualisierter Gewalt wird kontinuierlich evaluiert, und es ist vorgesehen, das Sexualstrafrecht auf Bundesebene zu überprüfen und bestehende Lücken zu schließen.“ Da die Definition eines solchen Delikts schwierig sei, gebe es hierbei noch „einige rechtliche und praktische Fragen zu klären, um beurteilen zu können, ob Catcalling explizit unter Strafe gestellt wird“, ergänzte Gutschi.

Tatsächlich sind flüchtige Handlungen von Tätern schwer nachweisbar. Auch Fragen der Verhältnismäßigkeit sind schwer zu fassen, da sie teils von subjektiven Wahrnehmungen abhängen und Strafen im Verhältnis zur Schwere der Tat stehen müssen. Doch trotz dieser Herausforderungen dürfen die Bemühungen nicht enden. Catcalling ist kein harmloses Kompliment, sondern beeinträchtigt das Wohlbefinden und Sicherheitsgefühl der Betroffenen nachhaltig. Ein Gesetz würde kollektiv abschrecken. Vielleicht auch den Autolärm reduzieren.

In der neuen Werkspost spricht Natalija Traxler mit

Alexandra Schmidt, Frauenbeauftragte der Stadt

Salzburg, über sexuelle Belästigung

im öffentlichen Raum.

Infobox:
Aktueller Stand in Österreich:
  • Catcalling ist derzeit kein eigenständiger Straftatbestand. Volkshilfe Wien
Herausforderungen bei der Strafbarkeit:
  • Abgrenzung zu bestehenden Straftatbeständen wie Beleidigung oder sexueller Belästigung
  • Schwierigkeit, flüchtige Handlungen wie Zurufe nachzuweisen.
  • Fragen der Verhältnismäßigkeit und subjektiven Wahrnehmung.
Präventionsmaßnahmen gegen Frauengewalt im aktuellen Regierungsprogramm
  • Ausbau von Notrufsäulen und Heimwegtelefonen.
  • Förderung von Aufklärungsarbeit und Selbstverteidigungskursen.
  • Informationskampagnen zu sexualisierter Gewalt und Hilfeangeboten.
Ziel eines möglichen Gesetzes:
  • Abschreckung und Sensibilisierung für die Folgen von verbaler Belästigung.
  • Stärkung des Sicherheitsgefühls und Schutz der Betroffenen.

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