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Nein zur 41-Stunden-Woche!
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In Zeiten des technischen Fortschritts ist es allerhöchste Eisenbahn Arbeitnehmer*innen zu entlasten und weniger, statt mehr Wochenarbeitsstunden vorzuschreiben. Forderungen nach einer 41-Stunden-Woche ohne Gehaltserhöhung entbehren unternehmerischer Weitsicht und dem Bewusstsein für faire Arbeitsbedingungen.
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Im April forderte die Industriellenvereinigung, die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 auf 41 Wochenstunden anzuheben, ohne Lohnausgleich. Nur so könne die wirtschaftliche Erwerbsfähigkeit erhalten bleiben. Langfristig bewirkt die Maßnahme das Gegenteil. Werden Arbeitnehmer*innen stärker belastet, sinkt die Zahl an erwerbsfähigen Menschen. Besonders fordernde Berufe werden unattraktiver und der Fachkräftemangel spitzt sich zu. Dem entgegenzuwirken, sollte wohl im Sinne der Unternehmen sein.
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Die 40-Stunden-Woche ist seit 1975 durch das Arbeitszeitgesetz in Kraft. Gesetzliche Arbeitszeitverkürzungen gab es seitdem nicht mehr. Stattdessen kam 2018 eine Gesetzesnovelle mit enormen Rückschritten für Arbeitnehmer*innen. Bis dahin konnten 12-Stunden-Tage inklusive Überstunden nur im Ausnahmefall angeordnet werden und Betriebsräte hatten Mitspracherecht. Dieser Arbeitnehmer*innenschutz fiel weg und extrem lange Arbeitstage wurden generell zulässig.
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Arbeitszeit ist ungleich verteilt
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Österreich lag 2020 bei Vollzeitkräften mit durchschnittlich 40,8 Wochenstunden über dem EU- Schnitt von 39,4. Nur in Zypern und Schweden arbeitete man länger. Andererseits haben wir eine hohe Teilzeitquote. 2022 arbeiteten 30,5 Prozent der Erwerbstätigen Teilzeit, fast 80 Prozent davon waren Frauen, oft unfreiwillig, weil Betreuungsangebote fehlen.
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Kürzt man die Arbeitszeit, könnten Teilzeitkräfte leichter auf Vollzeit wechseln, weil der Zeitaufwand nicht um ein Vielfaches höher wäre, und Vollzeitkräfte würden entlastet. Laut Arbeitsklimaindex der Arbeiterkammer Salzburg befürchtet ein Viertel der Salzburger Beschäftigten, nicht bis zur Pension durchhalten zu können. Erholte Arbeitskräfte sind seltener krank, machen weniger Fehler und sind so produktiver. Weniger Unfälle passieren in der Arbeit und am Nachhauseweg. Müssen Arbeiter*innen an weniger Tagen in die Firma, senkt das den CO2-Ausstoß. 72 Prozent der Pendler*innen nutzten 2020 ausschließlich das Auto für den Arbeitsweg. Dass Arbeitszeitverkürzung in der Praxis funktionieren kann, zeigen Betriebe wie das Hotel Brunauer der Arbeiterkammer Salzburg. Dort gilt seit 2022 eine Viertagewoche mit 36 Stunden bei vollem Lohnausgleich.
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Entgegen den Befürchtungen ist die Wirtschaftsleistung seit der letzten Arbeitszeitverkürzung 1975 gestiegen und nicht gesunken. Österreich ist eines der reichsten Länder Europas. Die zunehmende Digitalisierung sichert, dass Wohlstand mit weniger Arbeitsaufwand erhalten werden kann. Angesichts dessen darf nicht der Fehler gemacht werden, dass beim Personal gespart wird und die Übrigen umso mehr leisten müssen. Eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung braucht eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich statt einer Belastung der ohnehin schon Geplagten. Es scheint, als kenne die Industrie nur die Bedeutung von Wertschöpfung, nicht Wertschätzung, und zwar derer, die ihr zu diesem Wohlstand verholfen haben.
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Infobox
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- Die erste gesetzliche Arbeitszeitbeschränkung fand 1884 statt. 1919 wurden der Acht-Stunden-Tag und die 48-Stunden-Woche gesetzlich eingeführt. Rückschritte brachten der Austrofaschismus und Zweite Weltkrieg, indem zuerst Gewerkschaften verboten wurden und dann angesichts des Krieges ein 10-Stunden-Tag eingeführt wurde. Nach dem Krieg dauerte es, bis man sich wieder auf eine Normalarbeitszeit einigte. 1959 wurde ein Generalkollektivvertrag abgeschlossen, der eine Reduktion der Wochenarbeitszeit von 48 auf 45 Stunden vorsah. Ab 1969 kam das Arbeitszeitgesetz mit einer schrittweisen Herabsetzung der Arbeitszeit auf 40 Stunden.
- Die Normalarbeitszeit schreibt vor, ab wann Überstunden mit Zuschlägen bezahlt werden müssen. Laut geltendem Arbeitszeitgesetz liegt die Regelarbeitszeit bei 8h/Tag und 40h/Woche. Kollektivverträge können abweichende Stundenzahlen festlegen.
- Die Höchstarbeitszeit legt fest, wie lange inklusive Überstunden gearbeitet werden darf. Seit 2018 sind das 12h/Tag und 60h/Woche. Dauerhaft ist das nicht zulässig, weil EU-rechtlich höchstens 48h/Woche im Durchschnitt erlaubt sind.
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