Werkspost – der politische Salzburg-Kommentar
Bauvorhaben Goldgasse

Halleiner Goldgrube

Einen geschichtsträchtigen, grünen Innenhof in der denkmalgeschützten Halleiner Altstadt Luxusbauten zu opfern, wäre ein stadtplanerischer und politischer Fehler. Die Ortsbildschutzkommission will das Vorhaben durchwinken. Es liegt nun an der sozialdemokratischen Stadtregierung, den Bau im Sinne der Allgemeinheit zu verhindern. Eine bauhistorische Stellungnahme spricht gegen das Projekt.
Eine Werkspost von:

Flora Platzer

10. Juli 2024
Nach fast einem Jahr ist es Gewissheit: Die Halleiner Ortsbildschutzkommission erlaubt die Verbauung des größten Innenhofes in der Altstadtschutzzone. Im Süden der Stadt zwischen Goldgasse und Molnarplatz ist die Wiege der Keltenstadt, was Grabfunde belegen. Trotzdem wurde 1966 der Fehler gemacht, den Hof in Bauland umzuwidmen. Der Immobilienbauherr Ditfried Kurz, Sohn des verstorbenen Halleiner Bürgermeisters Franz Kurz, kaufte 2020 das Grundstück und will darauf teure Eigentumswohnungen bauen. Dafür muss ein positives Gutachten der Kommission vorliegen, was Ende Mai der Fall war.

Was in dem Gutachten steht, das bleibt geheim. Die Kommission könnte es veröffentlichen, will aber anscheinend nicht, dass ihr jemand auf die Finger schaut. Erst bei der Bauverhandlung können Anrainer:innen Einsicht nehmen. Bis dahin kann es ein halbes Jahr dauern. Es gibt eine Veröffentlichungspflicht von staatlichen Gutachten, außer man beruft sich auf das berüchtigte Amtsgeheimnis. Das Gutachten muss öffentlich sein, um die Argumentation zu prüfen und Gegengutachten zu beauftragen. Wenn alles nachvollziehbar und gesetzeskonform ist, sollte die Veröffentlichung kein Problem sein! Damit zumindest die Gemeindevertretung Einsicht nehmen kann, findet in den nächsten Wochen eine Sondersitzung statt.

Politik hat letztes Wort
Der Grazer Architekt Grigor Doytchinov verfasste vor einem Jahr eine gutachtliche Stellungnahme im Auftrag der Bürgerinitiative Hallein. Die im Juni eingereichten Baupläne wurden immer wieder angepasst, stimmen aber im Wesentlichen mit jenen von vor einem Jahr überein. Damals war geplant, ein vierstöckiges Gebäude im Hof zu errichten. Dies würde denkmalgeschützte Gebäude dahinter verdecken. Teile einer ortstypischen Mauer und Treppe würden niedergerissen werden, was ein massiver Eingriff in das Ortsbild sei. Jene Stiege gehört aber der Stadt, welche zustimmen müsste. Frühestens Ende September entscheidet die Gemeinde.

SPÖ-Bürgermeister Alexander Stangassinger beteuerte vor der Gemeinderatswahl im März, den Bau nicht zu wollen. Es sei aber keine politische Entscheidung. Allerdings hat er in Sachen Baubewilligung das letzte Wort.

Das Gutachten der Kommission ist nur eine Empfehlung. Die Stadt könnte Druck für die Veröffentlichung machen und sich um Gegengutachten bemühen. Anlass genug ist nicht zuletzt der Unmut der Anrainer:innen. Die Bürgerinitiative hat rund 2000 Unterschriften gegen den Bau gesammelt.

Der sicherste Weg gegen die Verbauung ist, dass die Stadt das Grundstück kauft. Die Verhandlungen seien jedoch am Preis gescheitert. Wenn aber der Bauwerber damit rechnen kann, dass die Pläne nicht einfach akzeptiert werden, ist die Verhandlungsgrundlage eine andere. Stattdessen könnte man den Hof als grünen Erholungsraum zugänglich machen, der Hitzeinseln entgegenwirkt. Läge der sozialdemokratischen Stadtregierung wirklich etwas an der Erhaltung des Innenhofes, würde sie sich mutig gegen das Bauvorhaben stellen. Gute Gründe sprechen gegen die Verbauung, nicht zuletzt der Ortsbildschutz.

In der neuen Werkspost spricht Flora Platzer mit

Felix Ganzer von der Bürgerliste Hallein.

Infobox:
  • Das Ortsbildschutzgesetz von 1999 definiert Ortsbild als „das allgemein wahrnehmbare und vorwiegend durch Bauten und sonstige bauliche Anlagen geprägte Bild einer Stadt, eines Ortes oder von Teilen davon“.
  • Seit 1978 ist die Halleiner Altstadt Ortsbildschutzgebiet. Die Ortsbildschutzkommission beurteilt, ob Neubauten oder Änderungen an bestehenden Gebäuden negative Auswirkungen auf das Ortsbild haben. Die fünfköpfige Kommission wird von der Bezirkshauptmannschaft bestellt. Seit 1999 steht die Altstadt als Ensemble außerdem unter Denkmalschutz.
  • Die Anrainer*innen des Goldgasseninnenhofes bildeten 2023 eine Bürgerinitiative. Aus der Initiative gründete sich die Bürgerliste Hallein, die mit dem Baumeister Klaus Weickl (ehemals ÖVP) bei der Gemeinderatswahl im März 2024 ein Mandat holte.
  • Der Name Goldgasse kommt von dem lateinischen Begriff „collata“, also Schutzgeld, das zugereiste Bürger*innen zahlen mussten. Die mittelalterliche Gasse ist eine der ältesten der Stadt. Bei Ausgrabungen im Innenhof wurden Keltengräber von 400 vor Christus gefunden. Auch der mittelalterliche Kornmessstein, der heute am Kornsteinplatz in Hallein steht, wurde in den 1950er Jahren dort gefunden. Seit 1200 nach Christus bestand eine Siedlung in der Goldgasse. Der rund 1000 Quadratmeter große Innenhof wurde 1786 erstmals in Stadtplänen erwähnt und war nie bebaut.

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