Werkspost – der politische Salzburg-Kommentar
Naturschutz in Salzburg

Die Umwelt benötigt heute mehr denn je Unterstützung!

Die geplanten Gesetzesänderungen bedeuten einen massiven Rückschritt
in Zeiten der Klima- und Artenkrise.
Eine Werkspost von:

Flora Platzer

04. Oktober 2023
Weniger Doppelzuständigkeiten, Verfahrensbeschleunigung und Klimaschutz werden zwar versprochen, sind jedoch das Letzte, was mit der Schwächung der Landesumweltanwaltschaft und des Naturschutzes erreicht wird. Weder können andere Organisationen die Leistung der Landesumweltanwaltschaft ersetzen, noch erhalten Behörden mehr Personal oder Geld für schnellere Verfahren. Klima-, Natur- und Artenschutz sind untrennbar miteinander verbunden.

Die Salzburger Landesumweltanwaltschaft, kurz LUA, wurde vor mehr als 35 Jahren unter der Leitung von Wilfried Haslauer senior (ÖVP) gegründet. Die LUA setzt sich für die Rechte der Natur ein und ist seit ihrer Gründung immer wieder Gegenstand von Diskussionen über ihre Entmachtung oder sogar Abschaffung gewesen. Sie ist weisungsfrei und daher unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Einflüssen, was für einige unbequem sein mag. Derzeit plant die Landesregierung Änderungen am Landesumweltanwaltschaftsgesetz und am Naturschutzgesetz.

Die LUA agiert als Partei und nicht als Behörde. Sie steht auf der Seite der Natur in Projektbewilligungsverfahren und hat das Recht, Beschwerden und Revisionen einzulegen. Bei Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energie wird der LUA künftig jedoch das Revisionsrecht entzogen. Die Behörden allein entscheiden darüber, ob Projekte rechtmäßig bewilligt werden können, und können Amtssachverständige konsultieren, die an vorgegebene Fragen gebunden sind und keine Rechtsmittel haben. Andere Umweltschutzorganisationen haben nur in einigen europarechtlichen Verfahren Zugang.

Eine Schwächung der LUA führt nicht zwangsläufig zu einer Beschleunigung von Verfahren. Jährlich werden etwa 800 Projekte auf ihren Schreibtisch gelegt, von denen sie sich an der Hälfte beteiligt. In den meisten Fällen kommt es zu einer Einigung. Seit 2014 wurde kein einziges Projekt zur Erzeugung erneuerbarer Energie verhindert. Die LUA muss jedoch oft Fristen von nur zwei Wochen für Stellungnahmen einhalten. Die Verzögerungen in den Verfahren resultieren aus dem Mangel an Personal und finanziellen Ressourcen in den Behörden. Zudem sind aktuelle Erhebungen erforderlich, um geschützte Naturlebensräume zu identifizieren, damit es bei den Genehmigungen zu keinen unangenehmen Überraschungen kommt.

Für alle, die es genauer wissen wollen:

Umweltanwältin Gishild Schaufler über die Zukunft der LUA und den Naturschutz in Salzburg.

Die Interessen von Konzernen werden als Klimaschutz verkauft.
Erneuerbarer Energie wird in den Verfahren künftig ein unumstößlicher Vorrang eingeräumt. Wer Anlagen errichtet, muss außerdem keine Ersatzmaßnahmen mehr für den Eingriff in die Natur ergreifen. Anlagen können sogar in einigen Naturschutzgebieten errichtet werden, ohne dass dies einer naturschutzrechtlichen Genehmigung bedarf.

Bisher mussten alle Arten von Projekten ein öffentliches Interesse unmittelbar erfüllen, um naturschutzrechtlich bewilligt zu werden. Dies wird nun nebensächlich. Unternehmerische Interessen können auf Kosten der Allgemeinheit durchgesetzt werden. Für eine klimafreundliche Zukunft ist eine verstärkte Erzeugung erneuerbarer Energie erforderlich. Gleichzeitig sind Klima-, Natur- und Artenschutz eng miteinander verbunden. Moore und naturnahe Wälder sind bedeutende Kohlenstoffspeicher. Wenn erneuerbare Energie nicht im Vordergrund steht und bei massiven Eingriffen in die Natur, die Gesamtbilanz des CO2-Ausstoßes vernachlässigt wird, wirkt sich dies nachteilig auf den Klimaschutz aus.

Es bedarf strengerer Naturschutzgesetze und einer verstärkten Unterstützung der Organisationen, die diese verteidigen, um sinnvolle Kompromisse zu finden. Auch, wenn es einige nicht wahrhaben wollen: Ohne eine intakte Natur gibt es auch keine florierende Wirtschaft.

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