Werkspost – der politische Salzburg-Kommentar
Abschaffung des Amtsgeheimnisses

Amtsschimmel ade? Von wegen!

Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist längst überfällig. Die geplanten Gesetzesänderungen verhindern jedoch nicht, dass das Recht der Öffentlichkeit auf Information untergraben wird. Zurückgehaltene Information durch staatliche Stellen ist auch in Salzburg keine Seltenheit.
Eine Werkspost von:

Flora Platzer

24. Januar 2024
Über die Abschaffung des Amtsgeheimnisses wird seit 20 Jahren diskutiert. Das Geheimhalten von Informationen nutzen Ämter oft aus, um unbequeme Informationen nicht zu veröffentlichen. Im Oktober 2023 wurde ein Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG, vorgelegt. Die schwarz-grüne Bundesregierung einigte sich mit der SPÖ auf gewisse Abänderungen, damit das Gesetz Ende Jänner mit einer 2/3-Mehrheit im Parlament beschlossen werden kann. Im Sommer 2025, hundert Jahre nach der Einführung des Amtsgeheimnisses, soll es in Kraft treten. Es gibt bereits eine Auskunftspflicht und eine Veröffentlichungspflicht von Umfragen, die Behörden regelmäßig nicht einhalten. Dass das neue Gesetz daran wenig ändern wird, zeigen zahlreiche Schlupflöcher. Zeit für Reformen ist es: Österreich ist das letzte EU-Land, in dem das Amtsgeheimnis in der Verfassung steht.

Vermeintliche Abschaffung
Das IFG beinhaltet das Recht, Anfragen an alle staatseigenen oder vom Staat beherrschten Unternehmen zu stellen, außer die Vorbereitung einer Entscheidung, die nationale Sicherheit oder der Schutz personenbezogener Daten werden durch die Auskunft gefährdet. Wird Information über eine Person erteilt, entscheidet die Behörde, ob die Identität von Antragsteller*innen weitergegeben wird.

Mit dem neuen Gesetz verkürzen sich Fristen, bleiben aber unverhältnismäßig lang. Für eine Antwort können sich Stellen zwei Monate Zeit lassen. Wird die Auskunft verweigert, braucht man einen Bescheid der Behörde, um vor Gericht gehen zu können. Das Ausstellen des Bescheids darf zwei Monate dauern, obwohl klar ist, dass keine Auskunft erteilt wird. Einblick in die angefragte Information haben Gerichte nicht. Wie das Urteil umgesetzt wird, entscheidet die angeklagte Stelle. Sanktionen gibt es keine. Umgekehrt drohten Beamt*innen bisher bis zu drei Jahre Haft, wenn das Amtsgeheimnis verletzt wurde.

Außerdem müssen auskunftspflichtige Stellen von sich aus Informationen von allgemeinem Interesse veröffentlichen. Neben Studien oder Gutachten sind das Verträge über 100.000 Euro. Ausgenommen sind Gemeinden, die weniger als 5.000 Einwohner*innen haben, also mehr als 80 Prozent in Salzburg und Österreich. Dort können Bürger*innen lediglich Anfragen stellen. Blöd, dass man dafür zuerst von der Information erfahren müsste.

Das Informationsfreiheitsgesetz hat außerdem einen Nachrang gegenüber anderen Bundes- oder Landesgesetzen, auch wenn diese weniger Information durchlassen. In Salzburg müssen Auskünfte nicht erteilt werden, wenn „umfangreiche Ausarbeitungen erforderlich wären“. Ein Gutachten, auf dessen Veröffentlichung schon lange gewartet wird, ist das der Halleiner Ortsbildschutzkommission über das Bauvorhaben in der Goldgasse. Dort soll ein grüner Innenhof mitten in der denkmalgeschützten Altstadt verbaut werden.

Zugang zu Wissen sichert Mitsprache und ist das beste Mittel gegen Machtmissbrauch. Derzeit befinden wir uns aber auf bestem Weg, dass Geheimnisse die Regel bleiben und Information die Ausnahme.

In der neuen Werkspost spricht Flora Platzer mit Benjamin Kneihs, Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Salzburg über die vermeintliche Abschaffung des Amtsgeheimnisses.

Infobox:
  • 98 der 119 Salzburger Gemeinden haben weniger als 5000 Einwohner*innen. In Österreich sind es 1834 von 2093 Gemeinden.
  • Informationsweitergabe durch staatliche Stellen regelt in Salzburg derzeit das Gesetz über Auskunftspflicht, Dokumentenweiterverwendung, Datenschutz, Landesstatistik und Geodateninfrastruktur (kurz ADDSG).
  • Der gemeinnützige Verein „Forum Informationsfreiheit“ betreibt die Auskunftsplattform https://fragdenstaat.at/, wo man seit 2011 Fragen nach dem Auskunftspflichtgesetz direkt an die Verwaltung stellen kann.

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